Versicherungen.

Ihr Versicherungsbroker für Ihr Unternehmen.

Als Versicherungsbroker bieten wir Ihnen massgeschneiderte Lösungen an. Wir analysieren Ihre Risiken und erarbeiten für Sie eine individuelle Versicherungsstrategie. Wir erledigen für Sie sämtliche Angelegenheiten rund um die Versicherung, auch im Tagesgeschäft. So können Sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Ihr Versicherungsportfolio ist bei uns in professionellen Händen und Ihnen steht ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir gehen strukturiert vor. Dank unsere langjährigen Erfahrung und unsere Unabhängigkeit sind wir in der Lage, die bestmögliche Lösung für Ihre Unternehmung zu erarbeiten.

Dienstleistungen im Überblick:

  • Analyse und Bewertung der unternehmerischen Risiken
  • Analyse der vorhandenen Versicherungsverträge
  • Definieren der zukünftigen Risiko- und Versicherungsstrategie

  • Ausschreibung der Versicherungsverträge
  • Unterstützung bei der Wahl der bestmöglichen Versicherungslösung
  • Aktive Bewirtschaftung des Versicherungsportefeuilles
  • Begleitung, Unterstützung und Abwicklung im Schadenfall

Ihre Vorteile:

  • 1 Ansprechperson

  • Massgeschneiderte Lösung aufgrund Branche und Eigenheiten der Firma
  • Regelmässige Überprüfung der aktuellen und zukünftigen Risiken

  • Unterbreitung & Erarbeitung des bestmöglichen Angebotes

  • Betreuung im Schadenfall

  • Beratung und Betreuung das ganze Jahr inklusive laufender Optimierung

Jetzt von unserem Express-Service profitieren und Policenvergleich anfordern.

Versicherungen auf einem Blick.

Unsere Aufgabe als Versicherungsbroker ist es, die für Sie bestmöglichen Lösungen am Markt zu finden.
So sind Ihre Risiken optimal abgedeckt!

Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung

Mit dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sichern Sie sich und das Unternehmen vor Gefahren ab, die in Zusammenhang mit der täglichen beruflichen Tätigkeit stehen.
Für gewisse Berufsgruppen, beispielsweise für Anwälte oder Ärzte, ist die sogenannte Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch.
Die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung in der Schweiz deckt Sach-, Personen-, oder Vermögensschäden ab, die aus der beruflichen Tätigkeit heraus entstehen können. Wichtig ist zudem der passive Rechtsschutz, welcher bei der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen hilfreich ist.

Fahrhabeversicherung

Ähnlich wie eine Hausratversicherung im privaten Bereich versichert die Fahrhabeversicherung, auch Waren-, Inventar- oder Geschäftssachversicherung genannt, die mobilen Gegenstände eines Unternehmens. Sie deckt je nach Bedarf und Versicherungspolice Schäden infolge von Feuer, einem Elementarereignis, Wasser, Diebstahl und Glasbruch.

Flottenversicherung

Eine Flottenversicherung vereinfacht die Administration eines Unternehmens mit mehreren Fahrzeugen, egal ob Auto, LKW oder Gabelstapler, und ist bereits ab fünf Kontrollschildern zu empfehlen.
Wie bei der Einzelpolice können die Deckungen bei jedem Fahrzeug individuell festgelegt werden. Diese sind beispielsweise:

  • Voll- oder Teilkasko
  • Eigenschäden (z.B. beim Parkieren auf dem Firmengelände)
  • Unfall-Insassenversicherung
  • Pannenhilfe
  • Grobfahrlässigkeits- und Bonusschutz

Technische Versicherung

Mit einer technischen Versicherung werden Maschinen, Geräte und Anlagen eines Unternehmens versichert. So können beispielsweise folgende Risiken abgedeckt werden:

  • Wiederherstellungskosten von Daten bei Verlust durch einen Defekt
  • Kaskoversicherung für die Maschine oder Anlage bei Beschädigung durch äussere Einflüsse (z.B. Maschinenbruch)
  • Betriebsunterbruch und Mehrkosten bei einer Störung oder einem Ausfall von Anlagen

Betriebs-Rechtsschutzversicherung

Mit einer Rechtsschutzversicherung geniesst auch ein kleineres Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung einen Rechtsbeistand. Der Rechtsschutz übernimmt die Kosten in einem Rechtsstreit, vertritt Ihre juristischen Interessen und berät Sie beispielsweise bei Rechtsfragen zum Arbeits-, Sozialversicherungs-, Straf- und Vertragsrecht oder Miet- und Immobilienrecht. Eine Rechtsschutzversicherung für Firmen deckt meistens folgende Dienstleistungen ab:

  • Telefonische Rechtsauskunft
  • Übernahme von Prozess-, Anwalts-, Gerichts-, und Expertisekosten
  • Prozessentschädigungen und Strafkautionen bis zu einem bestimmten Betrag
  • Durchsetzung ausservertraglicher Schadensersatzforderungen gegenüber Dritten oder bei Streitigkeiten mit privaten Versicherungen
  • Verteidigung Ihrer Belegschaft bei fahrlässiger Verletzung strafrechtlicher Normen

Cyberversicherung

Eine Cyberversicherung schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Verlusten bei einem Cyberangriff. Gestohlene Kundendaten, Rufschädigungen oder ein Betriebsunterbruch infolge eines solchen Angriffs können für Unternehmen enorm kostspielig werden. Eine entsprechende Versicherung hilft die Daten wiederherzustellen, Kundinnen und Kunden zu informieren und steht Ihnen sogar bei Lösegeldforderungen zur Seite.

Unfallversicherung gemäss UVG

Eine Unfallversicherung gemäss UVG müssen alle Arbeitgebenden in der Schweiz zwingend abschliessen. Die Versicherung des Berufsunfalls (BU) ist obligatorisch. Ab acht Wochenstunden der oder des Mitarbeitenden muss auch der Nichtberufsunfall gedeckt sein (NBU). Je nach Betrieb oder Beruf muss die Unfallversicherung bei der SUVA abgeschlossen werden.

Die Unfallversicherung gemäss UVG übernimmt folgende Kosten:

  • Heilungskosten ambulant und im Spital in der allg. Abteilung
  • Kostenvergütung für Auslagen wie Transporte, Haushaltspflege, Hilfsmittel
  • Geldleistung in Form von Taggeldern bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (80% des AHV-Lohnes, ab dem 3. Tag)
  • Invalidenrente bei (Teil-)Invalidität
  • Hinterlassenenleistungen wie Waisenrente und Witwen- oder Witwerrente
  • Integritätsentschädigung in Form einer Kapitalleistung bei dauernder erheblicher Schädigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität
  • Hilflosenentschädigung, wenn für die Bewältigung des Alltags die Hilfe Dritter nötig ist

Unfall-Zusatzversicherung (UVGZ)

Die freiwillige Unfallzusatzversicherung (UVGZ) kann individuelle Bedürfnisse abdecken, welche in der obligatorischen Unfallversicherung nicht berücksichtigt werden. Im Bereich der UVG Zusatzabsicherung können unter anderem diese Leistungen versichert werden:

  • Privates oder halbprivates Zimmer im Spital
  • Taggeld ab dem 1. Tag
  • Erhöhung des Taggeldes auf 90% oder 100% des Lohns
  • Taggeld oder Rente auch für den Lohn über der UVG-Obergrenze von CHF 148‘200
  • Invaliditäts- und Todesfallkapital bei Unfall
  • Differenzdeckung/Sonderrisiko

Unfallzusatzversicherungen können für alle Ihre Arbeitnehmenden oder auch nur für einzelne Gruppen von Mitarbeitenden abgeschlossen werden. Eine solche Zusatzversicherung kostet Sie zwar mehr, wirkt sich aber positiv auf die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und auf den Ruf des Unternehmens aus.

Krankentaggeld-Versicherung

Die Krankentaggeldversicherung sichert die gesetzliche Lohnfortzahlung. Werden Arbeitnehmende krank und können die Arbeit nicht mehr verrichten, sind Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin verpflichtet, den Lohn eine gesetzlich vorgegebene Zeit lang weiter zu vergüten.
Längere Krankheitsausfälle können für Arbeitgebende kostspielig werden. Dagegen kann sich ein Unternehmen mit einer Krankentaggeldversicherung absichern:

  • Die KTG-Versicherung ist freiwillig, sofern nicht ein allgemeinverbindlicher GAV sie vorschreibt
  • Die Höhe der KTG-Prämie hängt von den vereinbarten Leistungen, der Betriebsart, der Branche, dem Durchschnittsalter der Belegschaft, dem Geschlecht und dem Schadensverlauf ab
  • Übliche Kostenaufteilung: Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen mindestens die Hälfte der Kosten der Versicherungsbeiträge übernehmen, den Rest zahlen die Arbeitnehmenden.

Versicherungen auf einem Blick.

Mit dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sichern Sie sich und das Unternehmen vor Gefahren ab, die in Zusammenhang mit der täglichen beruflichen Tätigkeit stehen.
Für gewisse Berufsgruppen, beispielsweise für Anwälte oder Ärzte, ist die sogenannte Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch.
Die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung in der Schweiz deckt Sach-, Personen-, oder Vermögensschäden ab, die aus der beruflichen Tätigkeit heraus entstehen können. Wichtig ist zudem der passive Rechtsschutz, welcher bei der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen hilfreich ist.
Ähnlich wie eine Hausratversicherung im privaten Bereich versichert die Fahrhabeversicherung, auch Waren-, Inventar- oder Geschäftssachversicherung genannt, die mobilen Gegenstände eines Unternehmens. Sie deckt je nach Bedarf und Versicherungspolice Schäden infolge von Feuer, einem Elementarereignis, Wasser, Diebstahl und Glasbruch.

Eine Flottenversicherung vereinfacht die Administration eines Unternehmens mit mehreren Fahrzeugen, egal ob Auto, LKW oder Gabelstapler, und ist bereits ab fünf Kontrollschildern zu empfehlen.
Wie bei der Einzelpolice können die Deckungen bei jedem Fahrzeug individuell festgelegt werden. Diese sind beispielsweise:

  • Voll- oder Teilkasko
  • Eigenschäden (z.B. beim Parkieren auf dem Firmengelände)
  • Unfall-Insassenversicherung
  • Pannenhilfe
  • Grobfahrlässigkeits- und Bonusschutz

Mit einer technischen Versicherung werden Maschinen, Geräte und Anlagen eines Unternehmens versichert. So können beispielsweise folgende Risiken abgedeckt werden:

  • Wiederherstellungskosten von Daten bei Verlust durch einen Defekt
  • Kaskoversicherung für die Maschine oder Anlage bei Beschädigung durch äussere Einflüsse (z.B. Maschinenbruch)
  • Betriebsunterbruch und Mehrkosten bei einer Störung oder einem Ausfall von Anlagen

Mit einer Rechtsschutzversicherung geniesst auch ein kleineres Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung einen Rechtsbeistand. Der Rechtsschutz übernimmt die Kosten in einem Rechtsstreit, vertritt Ihre juristischen Interessen und berät Sie beispielsweise bei Rechtsfragen zum Arbeits-, Sozialversicherungs-, Straf- und Vertragsrecht oder Miet- und Immobilienrecht. Eine Rechtsschutzversicherung für Firmen deckt meistens folgende Dienstleistungen ab:

  • Telefonische Rechtsauskunft
  • Übernahme von Prozess-, Anwalts-, Gerichts-, und Expertisekosten
  • Prozessentschädigungen und Strafkautionen bis zu einem bestimmten Betrag
  • Durchsetzung ausservertraglicher Schadensersatzforderungen gegenüber Dritten oder bei Streitigkeiten mit privaten Versicherungen
  • Verteidigung Ihrer Belegschaft bei fahrlässiger Verletzung strafrechtlicher Normen
Eine Cyberversicherung schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Verlusten bei einem Cyberangriff. Gestohlene Kundendaten, Rufschädigungen oder ein Betriebsunterbruch infolge eines solchen Angriffs können für Unternehmen enorm kostspielig werden. Eine entsprechende Versicherung hilft die Daten wiederherzustellen, Kundinnen und Kunden zu informieren und steht Ihnen sogar bei Lösegeldforderungen zur Seite.

Eine Unfallversicherung gemäss UVG müssen alle Arbeitgebenden in der Schweiz zwingend abschliessen. Die Versicherung des Berufsunfalls (BU) ist obligatorisch. Ab acht Wochenstunden der oder des Mitarbeitenden muss auch der Nichtberufsunfall gedeckt sein (NBU). Je nach Betrieb oder Beruf muss die Unfallversicherung bei der SUVA abgeschlossen werden.

Die Unfallversicherung gemäss UVG übernimmt folgende Kosten:

  • Heilungskosten ambulant und im Spital in der allg. Abteilung
  • Kostenvergütung für Auslagen wie Transporte, Haushaltspflege, Hilfsmittel
  • Geldleistung in Form von Taggeldern bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (80% des AHV-Lohnes, ab dem 3. Tag)
  • Invalidenrente bei (Teil-)Invalidität
  • Hinterlassenenleistungen wie Waisenrente und Witwen- oder Witwerrente
  • Integritätsentschädigung in Form einer Kapitalleistung bei dauernder erheblicher Schädigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität
  • Hilflosenentschädigung, wenn für die Bewältigung des Alltags die Hilfe Dritter nötig ist

Die freiwillige Unfallzusatzversicherung (UVGZ) kann individuelle Bedürfnisse abdecken, welche in der obligatorischen Unfallversicherung nicht berücksichtigt werden. Im Bereich der UVG Zusatzabsicherung können unter anderem diese Leistungen versichert werden:

  • Privates oder halbprivates Zimmer im Spital
  • Taggeld ab dem 1. Tag
  • Erhöhung des Taggeldes auf 90% oder 100% des Lohns
  • Taggeld oder Rente auch für den Lohn über der UVG-Obergrenze von CHF 148‘200
  • Invaliditäts- und Todesfallkapital bei Unfall
  • Differenzdeckung/Sonderrisiko

Unfallzusatzversicherungen können für alle Ihre Arbeitnehmenden oder auch nur für einzelne Gruppen von Mitarbeitenden abgeschlossen werden. Eine solche Zusatzversicherung kostet Sie zwar mehr, wirkt sich aber positiv auf die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und auf den Ruf des Unternehmens aus.

Die Krankentaggeldversicherung sichert die gesetzliche Lohnfortzahlung. Werden Arbeitnehmende krank und können die Arbeit nicht mehr verrichten, sind Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin verpflichtet, den Lohn eine gesetzlich vorgegebene Zeit lang weiter zu vergüten.
Längere Krankheitsausfälle können für Arbeitgebende kostspielig werden. Dagegen kann sich ein Unternehmen mit einer Krankentaggeldversicherung absichern:

  • Die KTG-Versicherung ist freiwillig, sofern nicht ein allgemeinverbindlicher GAV sie vorschreibt
  • Die Höhe der KTG-Prämie hängt von den vereinbarten Leistungen, der Betriebsart, der Branche, dem Durchschnittsalter der Belegschaft, dem Geschlecht und dem Schadensverlauf ab
  • Übliche Kostenaufteilung: Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen mindestens die Hälfte der Kosten der Versicherungsbeiträge übernehmen, den Rest zahlen die Arbeitnehmenden.

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